Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und keine Unterstützung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind gemäß Paragraf 37 Absatz 3 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durchführen zu lassen.
Das Beratungsgespräch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend und dient der Sicherstellung der Qualität in der häuslichen Pflege sowie der Unterstützung der Pflegepersonen. Der Beratungseinsatz findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird in der Regel von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes, einem von der Pflegekasse beauftragten Unternehmen oder einer anerkannten Beratungsstelle, wie etwa freiberuflichen Pflegeberatern, durchgeführt.
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Ein Beratungseinsatz bietet wertvolle Unterstützung und Orientierung für Patienten und deren Angehörige. Bei diesem Termin stehen Ihre Fragen und Anliegen im Mittelpunkt. Um diesen Prozess so effektiv wie möglich zu gestalten, verfolgen wir einen strukturierten Ansatz, der sicherstellt, dass Sie die Informationen und Hilfestellungen erhalten, die Sie benötigen.
Um das Gespräch optimal zu nutzen, empfehlen wir, vorab alle Fragen zu notieren. Dies hilft, die eigenen Gedanken zu ordnen und sicherzustellen, dass keine wichtigen Punkte vergessen werden. Neben allgemeinen Fragen zu Ihrer Gesundheit und den Informationen im Arzt- oder Entlassbrief können weitere Aspekte Teil Ihres Anliegens sein.
Hier sind einige beispielhafte Fragestellungen, die Sie in Ihre Vorbereitung einbeziehen könnten:
Die Liste Ihrer Fragen kann individuell erweitert werden, sodass alle Ihre Anliegen in dem Gespräch angesprochen werden können.