Wir führen im Auftrag der Pflegekassen Beratungseinsätze durch. Je nach Pflegegrad ergeben sich dadurch halbjährliche oder vierteljährliche Beratungsbesuche.
Die Beratungsbesuche werden für gewöhnlich vor Ort im häuslichen Umfeld durchgeführt. Es erfolgen Beratungen und Beantwortungen offener Fragen. Gerne können auch Anleitungen erfolgen um potentielle Risiken zu vermeiden, oder die eigene Gesundheit der Pflegeperson zu schonen.
Es ist nicht ausschlaggebend, wann der letzte Beratungseinsatz erfolgte. Es zählt immer das im Jahr geltende Halbjahr oder Vierteljahr.
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist es manchmal nötige, pflegerische Unterstützung zu erhalten, obwohl man keinen Pflegegrad hat. Hier kann das Krankenhaus eine Verordnung ausstellen, welche die ersten sieben Tage gültig ist und der Hausarzt kann dann eine Folgeverordnung für weitere 21 Tage verordnen.
WICHTIG!!
Sollten Sie schon einen Pflegegrad haben oder der Sozialarbeiter vom Krankenhaus einen Eilantrag für Pflegegraderteilung gestellt haben, wird die Verordnung von der Krankenkasse nicht genehmigt.
ACHTUNG!
Sollte das Budget der Kurzzeitpflege aufgebraucht sein, so ist nach einem Krankenaufenthalt die Kurzzeitpflege selbst zu zahlen.
Die Höhe der Kurzzeitpflege beträgt maximal 1774 Euro wovon 806 Euro in die Verhinderungspflege übernommen werden können.
Sollten Sie außerhalb der Kranken- und Pflegekassen wünsche haben, so können Sie mit uns private Leistungen vereinbaren. Beim Abschluss eines Pflegevertrages erhalten Sie immer einen Privatzahlerkatalog ausgehändigt. Eine Privatleistung erfolgt nur, wenn sie uns diesen explizit in Auftrag geben.
Folgende Privatleistungen könnten sie z. B. in Auftrag geben: